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Allgemeine GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Die Firma LST LASER SCHWEISS TECHNIK GMBH schließt sämtliche Vereinbarungen und Verträge ausschließlich zu nachangeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Der Auftragnehmer behält sich die Überprüfung bzw.Beurteilung der technischen Durchführbarkeit des erteilten Auftrages vor. Der Auftragnehmer kann binnen einer Woche vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die technische Durchführ-barkeit des Auftrages nicht gewährleistet erscheint. Kann der Auftrag nicht durchgeführt werden oder führt er nicht zum Erfolg, so haftet der Auftragnehmer nicht für den Wert des Werkstücks.

2. Die vereinbarten bzw. angegebenen Lieferzeiten sind stets nur Ungefährangaben und stellen ausschließlich unverbindliche Richtlinien dar. Eine Haftung für Verzögerungen wird ausgeschlossen.

3. Die Lieferung erfolgt unfrei. Die Gefahr der Lieferung geht mit Übergabe der Ware an die Bahn, Post oder sonstige Frachtführer auf den Käufer über.

4. Ein Mangel ist bei sonstigem Gewährleistungs-ausschluß unverzüglich, allerdings längstens binnen einer Woche, nach der Übernahme des Werkstücks anzuzeigen. Gelten Teillieferungen als vereinbart und wird eine solche, aus welchem Grund auch immer beanstandet oder gerät der Auftragnehmer mit einer solchen in Verzug, so beschränkt sich die Mängelrüge oder ein allfälliger Vertragsrücktritt nur auf diese. Es bleibt der Vertrag im übrigen Umfange aufrecht.

5. Nur schriftliche Mängelrügen sind rechtswirksam. Der Mängelrüge ist das Werkstück oder ein Lichtbild, aus dem der gerügte Mangel zweifelsfrei ersichtlich ist, beizulegen.

6. Ab dem Beginn einer Nachbearbeitung des Werkstücks durch den Kunden oder einen Dritten gelten sämtliche Gewährleistungs- oder sonstige Haftungsansprüche des Kunden als ausgeschlossen.

7. Der Kunde hat die zu bearbeitenden Schadstellen entweder durch Markierung am Werkstück oder durch detaillierte, schriftliche Beschreibung genau zu bestimmen. Wird das Werkstück ohne ausdrückliche Beschreibung übergeben, kann der Auftragnehmer selbst entscheiden, welche Schadstellen des Werkstücks zu bearbeiten sind. In diesem Fall trifft den Auftragnehmer für nicht bearbeitete Schadstellen keine Haftung.

8. Erfüllungs-, Zahlungs- und Leistungsort ist für beide Teile St. Margrethen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand des für St. Margrethen zuständigen Gerichtes.

9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts-beziehungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der restliche Inhalt der Bedingungen in seiner Gültigkeit unberührt.

E-mail:info@laser-schweiss-technik.ch